[1299 Juli 23.]

Zugangsnummer

3424 A

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
[1299 Juli 23.]
Bemerkungen:
König Albrecht [I.] beurkundet, daß er dem Edelmann Rubin von Kobern und dessen Erben von Reichswegen das Dorf Polch [nw. Koblenz] und das Gericht auf dem rᷝmeineuelde</i> mit Zubehör leiht und geliehen hat, da er [Albrecht] im Auftrage des Reiches das Recht besitzt, alles Gut zu verleihen, das niemand untertan oder dienstpflichtig ist. Da das Dorf bisher ohne rechtmäßigen Herrn ist, hat es Albrecht unbeschadet anderer Rechtsansprüche an Rubin und dessen Erben kraft des Rechtes geliehen, das er im Auftrage des Reiches besitzt. -- Zum Verhältnis von A und B vgl. die Ausführungen Friedrich Wilhelms in diesem Werk (Bd. 1, S. XLIII ff.). --
Literatur
Höfer S. 55 Nr. 24 [B] ; MG. Leges, sectio IV. Constitutiones t. 1, 54 Nr. 71 [B] ; Corpus der altdeutschen Originalurkunden 1, S. XLIV [A und B]. Faksimile: Corpus der altdeutschen Originalurkunden 1, Tafel (nach S. XLIV) [A und B].
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40892