Ausstellungsdatum
1299 Juli 8.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Hug und Alber, Söhne Hugs von Altensteig, beurkunden, daß sie Weissenhalden [OA. Nagold], [und zwar] von dem Teil an, wo es früher geteilt wurde, bis an rᷝbernegger ſtaig</i> [Berneck, OA. Nagold] dem Frauenkloster Reuthin für 23 Pfund Haller in dem Rechtszustand verkauft haben, in dem ihr Vater [das Gut] besessen und ihnen übermacht hat. Sie verzichten in dieser Angelegenheit auf geistliche und weltliche Rechtsmittel und erklären auch, daß sie dies von allen ihren Erben bestätigen und ausfertigen lassen sollen. Weder sie noch ihre Erben sollen künftig die Klosterfrauen stören und Ansprache an dem Wald gewinnen, weder an Boden noch an Holzbestand. Dies ist mit der Hand ihres Herrn, des Grafen Burkard von Hohenberg, geschehen, der auf ihre Bitte die Urkunde besiegelt hat. Alber erklärt, daß er auf jede Ansprache in dieser Kaufangelegenheit verzichtet hat und das Gut unter den Siegeln seines Herrn und dem seines Bruders aufgegeben hat, weil er selbst kein Siegel besitzt. --
Literatur
WU. 11, 287 Nr. 5307.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40875