Ausstellungsdatum
1299 Juni 19.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Hesse von Üsenberg beurkundet, daß er mit der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Wonnental folgendes Tauschgeschäft getätigt hat: Er hat dem Kloster die Hälfte des Hauses und der Kelter gegeben, die zu Endingen neben dem Hof der Klosterfrauen liegen und die dem verstorbenen Künzi Buggenrüte gehörten, ferner Künzis gesamten Grundbesitz und alle Gülte, die man diesem schuldig war, mit Ausnahme der Schulden seines Vetters Rudolf von Üsenberg und des Johannes Klinge von Freiburg. Dafür erhielt Hesse die 3 Anteile des Hauses zu Endingen an dem Markt neben dem Hause Kunzmanns des Schmiedes. Er hat den Klosterfrauen für sich und seine Erben versprochen, ihr und ihrer Nachkommen rᷝwer</i> für das Gut zu sein und sie rechtlich an allen Stellen gegen jedermann ohne ihre Unkosten zu vertreten, wo sie es wegen des Gutes benötigen. Er hat den Klosterfrauen den Grundbesitz des Künzi und den Grundbesitz, der ihnen von Künzis Schwester Anna zugefallen ist, für alle Zeiten von allen Abgaben befreit: sie brauchen weder ihm noch seinen Erben von dem Gut etwas zu entrichten. Auch die Gemeinde Endingen darf niemals Abgaben auf den Besitz legen. Sollte ihnen der Besitz Künzis rechtmäßig abgewonnen werden, so fallen die 3 Anteile an dem Endinger Haus an das Kloster zurück. Ferner soll ihnen dann der auf Anna entfallende Anteil der Gülte zufallen, die sein Vetter und Johannes Klinge Anna und Künzi schuldig waren. Hat Hesse den Anteil Annas bereits eingenommen, so muß er ihn den Klosterfrauen herausgeben. -- Geschrieben von Hefeles Schreiber FC. Von gleicher Hand wie Nr. 3254, 3355 und wie die im Regest von Corpus Nr. 3231 genannten Urkunden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40858