1299 Mai 4.

Zugangsnummer

3347

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1299 Mai 4.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Leutold [III.] von Diernstein [nördl. Friesach] beurkundet, daß er seinem Onkel Friedrich von Stubenberg eidlich versprochen hat, seine Burg Dürnstein ohne dessen Zustimmung und Rat weder zu verkaufen, noch zu versetzen oder zu verpfänden. Will oder muß er es dennoch tun, so darf er die Burg mit Zubehör nur an Friedrich verkaufen oder verpfänden. Leutolds dortige Burggrafen, Fritz von Metnitz (Herrn Herbrands Sohn) und Konrad von Kirchberg [sö. Hüttenberg] haben mit seiner Zustimmung geschworen, Friedrich mit der Burg insoweit dienstbar zu sein rᷝ(warten),</i> daß sie ihn oder seine Leute in die Burg einlassen und ihnen dienen, wenn sie es benötigen. Bemerken die Burggrafen, daß Leutold die Burg verkaufen oder verpfänden will, so sind sie von ihrer Verpflichtung ihm gegenüber entbunden und sollen dann verpflichtet sein, Friedrich mit der Burg zu dienen. Stirbt einer der Burggrafen, so soll der andere beide Posten versehen, bis Leutold mit Zustimmung und Rat Friedrichs einen neuen Burggrafen einsetzt. -- Vgl. Corpus Nr. 3083. Das Pergament, das für die Urkunde verwendet wurde, wurde aus einem zweispaltig vorliniierten Codex herausgeschnitten. --
Literatur
Archiv Österr. Gesch. 59 (1880) S. 311 f. Nr. 15 ; MDC. 6, 293 f. Nr. 435.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40813