Ausstellungsdatum
1299 April 22.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad Zehenacker von Dambach [Kr. Schlettstadt] beurkundet, daß er sich mit der Priorin und dem Konvent von Unterlinden zu Colmar wegen des Rebackers, der im Bann Dambach am rᷝNuwenberge</i> neben dem Holzweg liegt und sich zu [dem Besitz von] Sifrid Widerspan hinzieht, gütlich geeinigt hat. Konrad darf den Rebacker bis zu seinem Tode besitzen und nutzen, soll ihn aber ordnungsmäßig rᷝ(in rechten buwe)</i> bewirtschaften. Nach seinem Tode fällt der Acker ohne Einspruchsmöglichkeit dem Kloster zu. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40782