Ausstellungsdatum
1299 April 8.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Albrecht von Bernau beurkundet, daß künftig er selbst, seine Erben oder jeder Besitzer des Gutes zu Bernau alljährlich zu Michaelis 1 Malter Roggen Gienger Maßes von allem zu Bernau gehörigen Besitz an das Dionysienkloster Herbrechtingen geben soll. Wird der Abgabetermin versäumt, so sollen der Propst oder der geistliche Pfleger des Klosters zum Besitzer des Gutes einen Bevollmächtigten schicken, dem dann der Malter Roggen auszuhändigen ist. Verweigert dies der Besitzer, so hat dieser noch bis zum folgenden Martinstag Frist für die Abgabe. Wird auch dann der Malter nicht gegeben, so soll der Propst oder Pfleger des Klosters nochmals einen Bevollmächtigten schicken. Erhält dieser das Korn wiederum nicht, so soll er, beritten oder zu Fuß, sich nach Giengen begeben und dort bei einem ehrbaren Wirt eines öffentlichen Wirtshauses so lange Einlager halten, bis der Malter Roggen abgeliefert und der Bevollmächtigte ohne Unkosten für ihn von dem Wirt in Giengen ausgelöst wird. Albrecht verpflichtet sich ferner für sich und spätere Besitzer von Bernau gegenüber dem Kloster und seinen Pflegern zur Bezahlung aller der Bußen rᷝ(ainung),</i> die zu Herbrechtingen rechtmäßig festgesetzt werden, falls er sie nachweislich rᷝ(mit rehte)</i> verschuldet, sei es durch Knechte, durch Vieh oder auf andere Weise. Albrecht siegelt zugleich im Einverständnis mit seinen Kindern. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3308. --
Literatur
WU. 11, 228 f. Nr. 5253.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40765