Ausstellungsdatum
1299 März 12.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Äbtissin Guta und der Konvent der Klarissen zu Nürnberg beurkunden, daß sie ihre Badestube rᷝauf dem graben,</i> die Meister Konrad der Bader und seine Ehefrau Alheid von ihnen als Lehen hatten, an Meister Friedrich, dessen Ehefrau Irmgard und deren Erben als Zinslehen rᷝ(Erbe)</i> entsprechend dem Recht der Stadt Nürnberg geliehen haben. Als Zins ist alljährlich 1 Pfund Pfennige der jeweils gängigen Münze, und zwar je zu Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten zu entrichten, ferner 36 Haller für 3 rᷝwiſode</i> [Visitationsabgaben] zu den 3 großen Festen Dreikönigstag, Ostern und Pfingsten. Wollen Meister Friedrich oder einer seiner Erben sich ihres Rechtes an der Lehenschaft entäußern, so besitzt das Kloster zunächst Vorkaufsrecht. Verzichtet es darauf, so darf es den Verkauf an andere nicht stören. --
Literatur
Nürnberger UB. Lfg. 4, 614 Nr. 1043.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40727