Ausstellungsdatum
1299 Februar 26.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Freiherr Rudolf von Wart beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud aus seinem Eigen eine Hufe zu Dättlikon, die mit Gertruds Mitgift gekauft worden war, sowie 2 Jucharten Acker an der Wiese rᷝin den widan</i> mit allem dazugehörigen Recht an Priorin Margarete und den Konvent des Klosters Töß für 21 Mark guten Silbers des rechtmäßigen Winterthurer Gewichtes verkauft und das Silber erhalten hat. Die Hufe bewirtschaftete Bertold der Walder; sie bringt jährlich 7 Mutt Kerne und 1 Malter Hafer Winterthurer Maßes ein, außerdem ein Schwein im Werte von 10 Schillingen und einen Frischling im Werte von 3 Schillingen Pfennigen Zürcher Münze, dazu Hühner und Eier. Bei dem Verkauf wurde ausgemacht, daß die Klosterfrauen die Bewässerung ihrer Güter nach Ermessen über die Besitzungen Rudolfs und seines Bruders Jakob von Wart leiten dürfen. Rudolf, Gertrud und Jakob, den Rudolf darum gebeten hat, werden für die verkauften Güter mit allem dazugehörigen Recht als Eigen der Priorin uud dem Konvent rᷝwern</i> sein; sie werden vor allen Gerichten und an allen Stellen, wo es erforderlich ist, für das Kloster eintreten. Gertrud hat die mit ihrer Mitgift gekaufte Hufe aufgegeben und feierlich darauf verzichtet, sie jemals vor einem Gericht anzusprechen oder das Kloster durch Wort oder Tat darum zu bedrängen. Rudolf hat ihr als Gegenwert für die Hufe die Hälfte des rᷝkelnhoueſ</i> zu Dättlikon überlassen. Rudolf, Gertrud und Jakob verzichten gegenüber Priorin und Konvent auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel, mit denen sie die Hufe oder den Acker ansprechen und sich der rechtlichen Schutzpflicht entziehen könnten. Jakob und Gertrud geben über ihre Zustimmung zu den getroffenen Abmachungen getrennte Erklärungen ab. --
Literatur
ZU. 7, 85 ff. Nr. 2491.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40702