1299 Januar 27.

Zugangsnummer

3200

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Ausstellungsdatum
1299 Januar 27.
Ausstellungsort
Kloster Lambach
Archiv
Bemerkungen:
Ritter Fritzemann von Wasichenstein, Sohn des verstorbenen Herrn Semann, beurkundet, daß ihm ¼ des Turmes auf der alten Burg zu Wasichenstein gehörte, dazu das Recht, für seinen notwendigen Bedarf Wasser aus der Zisterne zu schöpfen und den Weg dort [zu benutzen], wo ihn seine Vettern Friedrich der Alte von Wasichenstein, Dietrich, Engelhard und Fritzemann, Domherr von Surburg, besitzen, und ferner das Recht an dem Graben. Fritzemann durfte den Weg und den Turm nach Belieben nutzen. Um ein besseres Zusammenleben mit seinen Vettern zu erreichen, ist er mit diesen auf den Rat und mit Zustimmung ihrer rᷝfrivnde</i> übereingekommen, einen Tausch innerhalb ihres gemeinsamen Besitzes vorzunehmen. Fritzemann überläßt seinen Vettern und deren Nachkommen sein Recht an dem Turm, an der Zisterne auf dem Felsen, an dem Graben und an dem Wege und erhält dafür die Hofstatt, die an sein Haus im Vorhof der Burg Wasichenstein grenzt, die dort vorhandene Zisterne und alles, was auf der Hofstatt steht, wie es bezeichnet und vereinbart ist. Keiner darf in den Fels des anderen ein Loch graben, durch das die Burganlage beschädigt werden könnte. Fritzemann und seine Nachkommen dürfen in der neuen Burg keine Bauten aufführen, die der anderen Burg im Wege stehen. Tun sie es dennoch, sind sie zur Beseitigung verpflichtet. Seine Vettern dürfen den Turm auf der alten Burg gegen den Graben hin so hoch bauen wie sie wollen. Sie und ihre Nachkommen sind berechtigt, für Bauarbeiten auf dem Burgberg das notwendige Holz in Fritzemanns Wäldern zu schlagen. -- Vgl. Corpus Nr. 3201; von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3201. --
Literatur
ZGO. 16 (1864) S. 423 ff. Nr. 57.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40661