Ausstellungsdatum
1298 Dezember 7.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Es wird beurkundet, daß Konrad ab dem Berg, Herrn Gottschalks Sohn, seine Ehefrau Alheid und seine Erben einen [Bd. 4 S. 349 Z. 31-33] der Lage nach beschriebenen Acker an Schwester Gedraut die Zelnerin und Schwester Peitli die Pöckin für 33 Pfund Veroneser als Eigentum verkauft haben. Die Schwestern sind berechtigt, frei über den Acker als Seelgerät oder anderswie zu verfügen. Konrad und seine Erben sollen für den Acker den Schwestern oder wem sie ihn zuwenden im Notfall rᷝze houe</i> und rᷝzetaidingen ... rehte weren</i> sein. Er, seine Ehefrau und seine Erben haben auf den Acker und auf alles Recht daran verzichtet. Die beiden Schwestern haben den Acker in 3 Teile geteilt, von denen 2 [Bd. 4 S. 349 Z. 43-44] bezeichnete Teile Gedraut zufallen, da sie dafür 22 Pfund Veroneser aufgebracht hat, das dritte [Bd. 4 S. 350 Z. 1] der Lage nach beschriebene Teil aber Peitli, die nur 11 Pfund bezahlt hat. --
Literatur
Brixner Urkk. 2, 48 f. Nr. 36.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40596