1298 Juli 12.

Zugangsnummer

3034

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1298 Juli 12.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Jans und Friedrich die Törringer beurkunden, daß sie dem Konrad Ahalm, Bürger von Salzburg, seiner Ehefrau Gertrud und ihrer beider Erben 21 abgabepflichtige Häuser rᷝ(zehenthauͦs)</i> bei Eugendorf als rechtmäßiges Eigen mit allen bei Lehen üblichen Rechten verliehen haben. Diese Zehnthäuser hatte Konrad aus dem Besitz ihres [der Törringer] Oheims K[onrad] von Kalheim durch Kauf den Törringern zugebracht, und zwar in der Weise, daß der Kalheimer die ihm bis zu seinem Tode zustehende Verlehnung rᷝ(manſchaft)</i> der Zehnthäuser, die nach seinem Tode durch Erbschaft den Törringern [sowieso] zufallen würden, in die Hand der Törringer unter gleichzeitiger Verzichtleistung aufgab und die Törringer eindringlich bat, die Zehnthäuser an Konrad Ahalm, an dessen Ehefrau und an deren Erben zu leihen, was mit dieser Urkunde geschehen ist. Sie versprechen dem Ahalmer, seiner Ehefrau und ihren Erben, für die 21 Zehnthäuser ihre Herren und ihre rᷝgeweren</i> zu sein, wo diese sie dazu auffordern oder benötigen. Doch soll Liebhart der Totzler bis zu seinem Tode die Zehnthäuser [noch] innehaben; danach sollen sie Konrad, seine Ehefrau und ihre Erben von den Törringern uneingeschränkt als Lehen haben. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40491