1298 Mai 24.

Zugangsnummer

3000

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Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1298 Mai 24.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Friedrich von Schafferfeld beurkundet, daß ein Streit zwischen ihm und Abt Rudolf von Seitenstetten wegen einer Wasserleitung bei Amstetten bestand, die zu der Mühle des Klosters in Eckersdorf führt. Diese Streitigkeiten wurden [damals] durch Albert, den Dechanten von Ardagger, im Auftrage des Bischofs Wernhart von Passau in einer Gerichtsverhandlung zu Amstetten geschlichtet und die nachfolgende Urkunde darüber ausgestellt: Friedrichs Ansprüche gegenüber Abt Rudolf auf den Zehnten des rᷝPhriller</i> und auf 1 Pfund Gülte, das ihm der Abt versprochen hätte, wurden durch 3 Pfund Pfennige abgelöst, die ihm der Abt zur folgenden Lichtmeß mit Wissen des Konventes zahlte. Dafür sollten Friedrich und seine Erben, die die Äcker, durch die das Wasser der Klostermühle Eckersdorf fließt, besitzen, gleichgültig ob zu Erb- oder Lehnsrecht oder durch Kauf, diese Wasserzufuhr in keiner Weise behindern. Wenn andere Müller dies tun, dürfen die Klostermüller die Wasserleitung durch die Äcker nach ihrem Gutdünken regeln und leiten. [Soweit die alte Urkunde]. Friedrich erklärt, daß danach zwischen ihm und Abt Konrad von Seitenstetten wegen dieser Sachen erneut Streit entstanden ist. Dieser Streit wurde mit Zustimmung beider Parteien und auf den Rat angesehener Leute wie folgt beigelegt: Friedrich soll die Bestimmungen der [alten] Urkunde halten. Doch dürfen die Klostermüller nur ein Viertel des Wassers durch Anlage eines Wehrs ableiten rᷝ(wuͤren).</i> -- Die genannte frühere Urkunde trägt das Datum »Amstetten 1285 Dezember 20⟨. Sie ist in lat. Sprache abgefaßt und in den FRA. II 33, 107 als Nr. 90 gedruckt. Sie umfaßt die im Corpus (Bd. 4 S. 262) auf Z. 19-36 wiedergegebenen Teile. Regierungszeit des Abtes Rudolf I.: 1263-1288, Konrad IV.: 1290-1308. --
Literatur
FRA. II 33, 119 f. Nr. 103.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40456