1298 April 26.

Zugangsnummer

2977

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Wertingen
Ausstellungsdatum
1298 April 26.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Friedrich von Törring beurkundet, daß er sich freiwillig aus treuer Gesinnung vor seinem Herrn, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg, eidlich verpflichtet hat, innerhalb Jahresfrist Frau Kunigunde, die Schwester Ottes von Weißeneck, zu heiraten. Nach der Eheschließung und nach vollzogenem Beilager wird er ihr in Jahresfrist 200 Pfund Regensburger Pfennige geben, die er ihr jetzt versprochen hat. Dafür hat er 4 [Bd. 4 S. 250 Z. 38-40] genannte Herren als Bürgen gesetzt, von denen jeder bis zu seinem Tode für 50 Pfund einsteht. Nach dem Tode eines Bürgen soll dessen Bürgschaftssumme auf die anderen verteilt werden. Wenn Friedrich mit Hand und Zustimmung seines Bruders Johannes in der vorgeschriebenen Frist Otte für dessen Schwester einen genügenden Gegenwert an Gut und Gülten aus Zinsbesitz rᷝ(vrbor)</i> und Eigen sicherstellt, so sind die Bürgen ihrer Verpflichtung ledig. Geschieht die Sicherstellung nicht, so sollen die Bürgen nach Ablauf der Jahresfrist sofort nach Aufforderung auf [Kosten] Friedrichs bis zur Stellung des Gegenwertes oder bis zur vollständigen Zahlung der 200 Pfund Einlager halten. Stirbt Friedrich ohne Erben mit Kunigunde zu haben, so soll ihr der ihrem Bruder Otte sichergestellte Besitz bis zu ihrem Tode gehören. Nach ihrem Tode fällt er an Friedrichs nächste Erben. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40431