Ausstellungsdatum
1298 März 1.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Heinrich von Herbsleben, Schwiegersohn des von Ebeleben, und Hermann von Dachbech, Schultheiß und angestammter Herr rᷝ(erbeherre)</i> des Gutes von Abt und Konvent des Klosters St. Peter von Fulda, beurkunden, daß Dietrich von Wimar, Bürger von Erfurt, und seine Ehefrau Adelheid eine frei gewordene halbe Hufe, deren Umfang [Bd. 4 S. 227 Z. 43 bis S. 228 Z. 3] der Lage nach beschrieben wird, für 18 Pfund Erfurter Pfennige gekauft haben. Besitzer der Hufe war Rüdiger Kepeler, dem sie auch das Geld bezahlt haben. Dieser hat mit seiner Ehefrau und ihren Erben die halbe Hufe, die sie vom Kloster als Zinslehen für 4½ Pfennige Zins hatten, vor den Ausstellern aufgegeben und auf alle Rechte, die sie daran besaßen, verzichtet. Die Aussteller haben die halbe Hufe im Auftrage des Klosters mit allem Recht an Dietrich, seine Ehefrau Adelheid und ihre Erben und an alle die, denen das Gut verkauft oder übermacht wird, sowie an deren Nachkommen als Zinslehen rᷝ(erbe)</i> für einen jährlich zu Michaelis zu entrichtenden Zins von 4½ Pfennigen geliehen. Rüdiger und seine Ehefrau versprechen an Eides Statt, die Käufer im Besitz des Gutes zu schützen rᷝ(zu werne).</i> -- Erfurt StdA. -- Druck: Höfer S. 52 Nr. 22; UB. Erfurt 1, 322 f. Nr. 466. Zur Sache: Bach, Thüring-sächs. Kanzleisprache, Bd. 1, S. 51 u. ö., Bd. 2, S. 30 u. ö.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40390