Ausstellungsdatum
1298 Februar 26.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Ritter Johannes Matzerel, Schultheiß von Klein-Basel, beurkundet, daß vor ihm im Gericht Abt Volker des Zisterzienserklosters Wettingen einerseits und Heinrich von Liela, Bruder und Kellner des Benediktinerklosters Beinwil, anderseits erschienen. Heinrich brachte Beweise, wofür ihm ein Termin gesetzt worden war, daß ihm Abt Peter von Beinwil für sich und in Vertretung seines Kapitels die Streitsache um den Besitz des verstorbenen Peter Senftelin auf Gewinn und Verlust vor dem Rat von Klein-Basel übertragen hat, was der Abt von Wettingen angezweifelt hatte. Danach klagte der Abt von Wettingen Heinrich an, daß dieser das Gut beschlagnahmt rᷝ(gevroͤnet)</i> hätte, das Peter durch Gott und um seines Seelenheils willen dem Kloster Wettingen gestiftet hatte. Heinrich machte dagegen geltend, daß das Gut dem Kloster Beinwil, dessen Mann Peter war, rechtmäßiger zustehe als Wettingen. Da aber der Abt von Wettingen sich darauf berief, daß Abt und Kapitel von Beinwil Peter freigelassen und freie Hand über die Vergabung seines Besitzes eingeräumt hätten [vgl. Corpus Nr. 1721], wurde geurteilt, daß der Abt für die Rechtmäßigkeit der Stiftungen Beweise liefern sollte. Daraufhin bewies der Abt von Wettingen, daß Peter, nachdem er von den Herren von Beinwil freie Hand erhalten hatte und freigelassen war, seinen gesamten Besitz mit Ausnahme von 12 Mark, die Beinwil erhielt, dem Kloster Wettingen gestiftet hatte. Damit kamen Abt und Kloster Wettingen vor Gericht durch rechtmäßigen Urteilsspruch von den Anklagen der Herren von Beinwil frei. -- Vgl. Corpus Nr. 1721, 2883. --
Literatur
BU. 3, 216 f. Nr. 405.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40385