Ausstellungsdatum
1298 Februar 5.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Brüder Ortolf und Hadmar von Waldeck beurkunden, daß Ortolf mit seines Bruders Zustimmung seinen Anteil an dem Hof zu Talheim, der zunächst dem Dorf rᷝwazenchirchen</i> liegt, an Herrn Ulrich von Weidenholz für 35 Pfund alter Wiener und für alles, was dieser nach seiner Aussage auf Treu und Glauben dafür aufwendet, verpfändet. Ortolf oder sein Bruder Hadmar dürfen diesen halben Hof alljährlich zu Martini auslösen, nach ihr beider Tod ihr Bruder Meingoz von Waldeck, Chorherr zu Passau, oder ihr Vetter Meingoz, Chorherr zu Passau, oder nach deren Tode ihre nächsten Verwandten. Versäumen sie den Auslösungstermin, so bleibt der halbe Hof bis zum nächsten Martinstag in Ulrichs Besitz. Für die auf den halben Hof gesetzten Pfennige sind die Brüder gegen jede Ansprache Ulrichs rᷝgwêrn.</i> -- Vgl. Corpus Nr. 2577. Die im dortigen Regest ausgesprochene Vermutung, rᷝin den ſelben ſedcen</i> könne sich auf frühere Geschäfte Ortolfs beziehen, muß fallen gelassen werden. In Corpus Nr. 2577 wird ein befristeter Vertrag geschlossen, der sich bei Nichtauslösung zwischen Michaelis und Martini 1297 um ein Jahr rᷝin den ſelben ſedcen</i> verlängert. In einem Zwischenvertrag (Corpus Nr. 2811; 1297 Oktober 4) beläuft sich die Versatzsumme bereits auf 20 Pfund alter Wiener, in Corpus Nr. 2919 auf 35 Pfund. Die Erhöhung dürfte auf Ulrichs Investitionen zurückzuführen sein. Da auch für 1298 an keine Auslösung zu denken ist, wird der kurzfristige Vertrag für eine längere Laufzeit umgestaltet. Vgl. weitere Pfandgeschäfte Ulrichs: Corpus Nr. 409, 410, 411, 2160. --
Literatur
UBLoE. 4, 276 f. Nr. 299.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40372