Ausstellungsdatum
1298 Januar 28.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Gegenurkunde zu dem Teil von Corpus Nr. 2912, der die Bestellung des Ritters Wolf vom Stein, Dienstmannes des Grafen Eberhart von Württemberg, und seiner Erben zum Vogt über die gegenwärtigen und zukünftigen Güter des Klosters Zwiefalten in Emeringen behandelt. Aussteller sind Abt Eberhart und der Konvent von Zwiefalten. Sachlich stimmen beide Urkunden bei leichten Abweichungen im Wortlaut überein; sie sind nicht von gleicher Hand. Hinzugefügt ist in Corpus Nr. 2913, daß es zu Wolfs Aufgaben als Vogt gehört, Leute und Gut zu schützen, so gut er es vermag. Die Einnahmen aus den mit Geld zu sühnenden Vergehen sollen beiden Parteien zur Hälfte zufallen, gleichgültig wessen Amtmann das Gericht hält. --
Literatur
WU. 11, 119 f. Nr. 5101.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40366