Ausstellungsdatum
1297 November 8.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Rudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, beurkundet: Da Heinrich von Hattenberg, Swiger von Mindelberg, dessen Bruder Siegfried, Walter der Truchseß von Warthausen, Heinrich der Fraz, Konrad von Wildenrode, Konrad von Haltenberg und Engelschalk von Wildenrode der Junge sich unter Eid verbündet haben und man als wahrscheinlich voraussehen kann, daß ihr Bund den Frieden in den Ländern Bayern und Schwaben bedroht, so hat er sich für sich, seine Mutter, seinen Bruder Ludwig [IV.] vom kommenden Martinstag [11. November 1297] an für 2 Jahre gegenüber dem Bischof und dem Kapitel von Augsburg sowie gegenüber der Stadt Augsburg verpflichtet, die Mitglieder des Bundes weder einzeln noch insgesamt in seine Dienste zu nehmen, sie für Dienstleistungen zu lohnen, für sie im Falle ihres Rechtes oder Unrechtes einzutreten oder sich sonst ihrer anzunehmen. Wenn sie den Frieden brechen oder dem Bischof, dem Kapitel und der Stadt Augsburg und deren Leuten Schaden zufügen, wird er diese gegen den Bund und jedes einzelne Mitglied tatkräftig rᷝ(mit der hant)</i> unterstützen. Dieselbe Verpflichtung übernehmen Bischof, Kapitel und Stadt gegenüber dem Herzog. Beide Parteien sollen während der 2 Jahre mit dem Bund oder einzelnen seiner Mitglieder keine Verhandlungen führen, die sich auf Dinge nach den 2 Jahren beziehen. Bedarf Rudolf der Dienste des Bundes oder einzelner seiner Mitglieder zu anderen Zwecken als gegen Bischof, Kapitel und Stadt, so darf er diese beanspruchen, jedoch nur mit Zustimmung von Bischof, Kapitel und Stadt. Das gleiche gilt sinngemäß für Bischof, Kapitel und Stadt. -- Vgl. Corpus Nr. 1540, 2247, 2284, 2702, 2703. --
Literatur
MB. 33, 216 f. Nr. 214
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40280