aynweich von Gots / gnaden Probſt datz ſand florian an ſchon dietdreich /; Durinch von / altn hofen; starchant - 1297 April 24.

Zugangsnummer

2694

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Dorlisheim
Empfänger
ſchon dietdreich /
Durinch von / altn hofen
starchant
Ausstellungsdatum
1297 April 24.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Chuͤnrat der steger
duringche von altenhofen
wiͤr
Weitere Personen
Cholhoch, Chunnigunden, Chunraten / den / steger, Chunratn / den / hann / von zirtnarn, Chunratn / von / dem / Chelr / von / zirtnarn, der iung Meinhart, During / von · alten- hofen, Duringn, Eberhartz / von / walſe, fridreichen, Gotſthaus / aygen / Datz / zirtnarn, gotzhaus / aygen / Daz / gehart / hintz / Erlachchlaſter, Hn̄r̄, Hainriͤch, Hermann / den / Rigeler / von / aygelſperg, kadrein, Meinhart, seybot / von / den wagnern, starcheanden, vlriͤchen / den / pierſen
Bemerkungen:
Propst Einwig von St. Florian beurkundet, daß ein Streit um die Grenze des Stiftes zu Zirking und die des Erlaklosters entstanden ist. In dieser Sache haben die Vögte der beiden Klöster einen Verhandlungstermin rᷝ(gemezzen tag)</i> vereinbart, der auf Rat der Vögte, Herrn Eberharts von Wallsee und dessen Bruder Heinrich, von beiden Seiten in Zirking besucht wurde. Diese stellten für sich 2 rᷝfurhaier</i> [Pfleger], During von Altenhofen, Landrichter in der Riedmark, und Konrad den Steger, Richter zu Mauthausen. Auf deren Rat wählten sie gemeinsam 6 [Bd. 4 S. 82 Z. 7-10] namentlich genannte Leute (4 rᷝPideb</i> [=rᷝbiderb</i>] und 2 Bauern), an die die Streitigkeiten übertragen wurden. Diese sagten aus: Meinhart hat die Hofstatt, deren Grenzen [Bd. 4 S. 82 Z. 12-17] beschrieben werden, auf der der Turm liegt, von 2 Frauen gekauft. Diese gehört zu Meinharts Hof und [daher] dem Stift St. Florian. Unterhalb der Straße gehört zu dem Turm nur der Baumgarten und die Wiese. Die Teilung erfolgte so, daß von Meinharts eigentlichem Hof rᷝ(anſydel)</i> das Feld in 3, die Hofmark in 2 Teile geteilt wurde. Das eine Drittel des Ackers wurde zu der Hofstatt am Turm geschlagen, daraus ein Hof gebildet und dem jungen Meinhart zugeteilt. Aus rᷝdiſem</i> [dem übrigen] Teil wurden 2 Höfe für Heinrich und Kalhoch gemacht. Ein Lehen zu Ponecken wurde auf die 3 Höfe verteilt. Der Zehnt von Ponecken wurde der Tochter Kunigund zugeteilt; die Tochter Katrein sollten ihre Brüder aus den 3 Höfen ausstatten. Meinharts Enkel During war nach dem Tode seiner Eltern der Turm zugefallen. Damals meinten die Verwandten des Kindes, man könne das Kind, da es erst im zweiten Lebensjahr war, von dem Besitz nicht scheiden. Der Turm war mit Abgaben -- 3 Schillingen Pfennigen nach Erla -- stark belastet. Daher setzten die 3 Brüder mit der Hand des Ausstellers für das Kind ihrem Oheim During [von Altenhofen] jeder aus seinem Hof 3 Joch Acker aus. Den Turm mit den Äckern sollten sie von dem Kind für 15 Pfund Wiener Pfennige auslösen. Dabei sollte jeder seine Äcker für 5 Pfund auslösen, wenn er es aufbringen könnte. Dafür sollte das Kind During auf den Turm und auf alles zu St. Florian gehörige Gut Verzicht leisten. Doch wurde bestimmt: Falls das Kind ohne Erben stürbe, so sollte der Satz von 15 Pfund auf den Äckern auf Starchand, den Vetter des Kindes, und dessen Erben vererbt werden. Im Namen des Kindes versprechen dessen [Bd. 4 S. 82 Z. 41-42] genannte Verwandte, daß es das Stift St. Florian künftig nicht mit Ansprüchen behelligen wird. --
Literatur
UBLoE. 4, 259 ff. Nr. 284.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40139