Empfänger
aptt von wimberg / vnd dem Gotſhaus da ſelben
vnſer dienſtman der Stainbergær
vnſer dienſtman der Stainbergær
Ausstellungsdatum
1297 März 16.
Ausstellungsort
Mitsiegler
jnſigel
mit albrehts vnſers vitztums jnſigel
mit vnſern jnſigeln
vnd mit der Stainbergær
mit albrehts vnſers vitztums jnſigel
mit vnſern jnſigeln
vnd mit der Stainbergær
Weitere Personen
albrehten vnſern, vitztum von Strubing
Bemerkungen:
Otto [III.] und Stephan [I.], Herzöge zu Bayern und Pfalzgrafen bei Rhein, beurkunden, daß zwischen Abt und Kloster Windberg einerseits, und ihren Dienstmann[en, den] Steinberger[n] anderseits, ein Streit um eine Roßweide auf der Aue zwischen Windberg und Steinberg bestand, worauf die Steinberger Besitzrechte behaupteten. Die Herzöge veranlaßten, daß ihr Vitztum Albrecht von Straubing die rᷝchunſchaft</i> anhören sollte und übertrugen ihm Vollmacht, die Streitsache zwischen dem Abt von Windberg und den Steinbergern gütlich oder rechtlich zu schlichten. Albrecht hat mit Zustimmung beider Parteien folgenden Schiedsspruch getan: Die Steinberger sind von ihren Ansprüchen und gerichtlich geltend gemachten Forderungen für sich und ihre Erben vollständig zurückgetreten. Der jeweilige Abt von Windberg soll den Mönchen rᷝ(ſinen herren)</i> fürderhin am Tag nach Pauli Bekehrung [26. Januar] abends [Wein] schenken lassen und morgens Fisch und Wein geben, als Seelgerät für die Steinberger, deren Vorfahren und für alle die, die zu dieser Schlichtung beigetragen haben. --
Literatur
MB. 14, 55 f. Nr. 31.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40096