adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig an Boͤmvnt der Erzebiſchof von Triere - 1297 Februar 4.

Zugangsnummer

2618

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Urkundenempfänger

Empfänger
Boͤmvnt der Erzebiſchof von Triere
Ausstellungsdatum
1297 Februar 4.
Ausstellungsort
Schönau im Schwarzwald
Archiv
Bemerkungen:
König Adolf [von Nassau] beurkundet: Als er Gericht hielt, erschien vor ihm Erzbischof Boemund von Trier und verlangte eine gerichtliche Entscheidung, ob einem verurteilten Mann rᷝ(verzalt man,</i> [vgl. Grimm RA. 2, 523 f.]), der vor Gericht klagen wollte, Recht gesprochen werden solle oder nicht. Darauf wurde einstimmig die Rechtsauskunft erteilt, daß keinem rᷝverzalten man</i> Recht gesprochen werden dürfte. Wohl aber sollte jemandem, der gegen den rᷝverzalten man</i> Klage führen will, die Möglichkeit zu einem gerichtlichen Verfahren gegeben werden. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1700, 1924. --
Literatur
MG. Leges sectio IV, t. 3, 535 Nr. 571.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40060