Aussteller
Empfänger
hrn̄ fridrich leinynger ritter vnſrm̄ hofmaiſter
Ausstellungsdatum
1295 Dezember 21.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vnſerm Anhangenden jngeſigel
Weitere Personen
frawē / angeſen vnſrn̄ gemahhel vnd alle vnſer erben
Bemerkungen:
Burggraf Konrad [V.] von Nürnberg beurkundet für sich, seine Ehefrau Agnes und alle seine Erben, daß er seinem Hofmeister, dem Ritter Friedrich von Leiningen, und dessen männlichen Nachkommen und Erben das Jagdrecht in seinen Waldungen einräumt. Jeweils zu Quatember, also 4 Mal im Jahr, darf er ein Stück Rotwild erlegen und behalten. Nur wo der Burggraf Hof hält, darf der Leininger in einem Bannkreis von 3 Meilen kein Rotwild jagen, außer mit besonderer Erlaubnis des Burggrafen oder dessen Erben. Sonst darf er, wie auch seine anderen Edelleute, Kleinwild, Jagdvögel und Damwild jagen und treiben. --
Literatur
MZ. 8, 102 f. Nr. 171.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30658