Empfänger
Abt vn̄ dem Conuent von Bebenhuſen
Ausstellungsdatum
1293 August 10.
Ausstellungsort
Mitsiegler
clôſter von Bebenhuſen
Graue Albreht von hôhenberc
Grauen Albrehteſ von Hohenberc
vnſerme vn̄ vnſers vorgenanten bruͦders
Graue Albreht von hôhenberc
Grauen Albrehteſ von Hohenberc
vnſerme vn̄ vnſers vorgenanten bruͦders
Weitere Personen
clôſter von Bebenhuſen, Grauen Ruͦdolfes
Archiv
Bemerkungen:
Graf Eberhart von Tübingen, genannt der rᷝSchœrer,</i> beurkundet, daß er mit Einwilligung seines Bruders, des Grafen Rudolf, rᷝden Gaiſchlichē herren,</i> dem Abt und Konvent von Bebenhausen, den Fronhof zu Weil im Schönbuch mit allem Zubehör und dem Kirchensatz der Kirche zu Weil, der zum [Fron-] Hof gehört, verkauft hat. Diesen Besitz hat er dem Kloster mit allem Recht und mit rᷝworten vñ gebœrden,</i> die zu einem ordnungsgemäßen Kauf gehören, übergeben. Weder für sich noch für einen seiner Erben hat er sich ein Recht vorbehalten, denn er hat den Brüdern das Gut als ewigen und freien Besitz überlassen und wird es ihnen vor Gericht oder ohne Gericht, wo sie wollen, ausfertigen. Er hat alles erhalten, was ihm das Kloster dafür schuldig war. Da das Kloster Bebenhausen von seinen Vorfahren aus freien Stücken gestiftet wurde, um für das Seelenheil der Stifter und der Insassen in Ruhe Gott dienen zu können, ist Eberhart gewillt, ihm seine Freiheiten zu bestätigen und zu vermehren. Das Kloster Bebenhausen und alle seine Höfe sollen den Schönbuch frei befahren dürfen und die Weide für Rosse, Rinder, Schafe, Schweine und ihr sonstiges Vieh unentgeltlich nach ihrem Ermessen benützen dürfen. --
Literatur
WU. 10, 162f. Nr. 4411.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30130