Ausstellungsdatum
1293 August 1.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Adelheide · Chvͦnrates wirtinne der da vor genemmet iſt, Chvͦnrat Schoͤn- brot, Chvͦnrat Schoͤnbrot, Chvͦnrate von wúlpiſperch, Chvͦnraten ſchoͤnbroten, fron Adelheidvn ſin elichvn wirtinne, gemeinde der Bvrger, Peter ſin ſvn
Bemerkungen:
Wernher, der Vogt von Baden, Schultheiß Hugo von Mellingen und die Bürgergemeinde beurkunden, daß Konrad Schönbrot und sein Sohn Peter an Adelheid, Konrads Ehefrau, den Besitz Kullewangen, der 10 Stück einbringt, und den Besitz rᷝze Svlze,</i> der 3 Schillinge nach Hermoswil zinst und von Konrad von Wulpisberg gekauft worden war, gegeben haben. Falls Adelheid ihren Mann Konrad überlebt, soll dieser Besitz für sie und ihre Erben als ihr Eigentum und Erbteil verbleiben, [als Ersatz] für das Gut, das sie ihm [Konrad] in die Ehe einbrachte, was er ihr [hiermit] aufgewogen hat. Überlebt Konrad seine Ehefrau Adelheid, so soll der Besitz an ihn und seine Erben zurückfallen. Wenn sie Konrad überlebt, soll sie sich mit den oben genannten Gütern zufrieden geben und an Peters Eigentum, Erbe und beweglichen Besitz keine Ansprüche stellen. Darüber sind die Aussteller einig geworden. -- A und B stimmen wörtlich überein, von gleicher Hand. -- A und B:
Literatur
Argovia 14 (1884) 101 f. Nr. 25
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30129.2