Aussteller
Empfänger
Gotſhauſe datz Ruͦwen
Ausstellungsdatum
1293.
Ausstellungsort
Mitsiegler
meinem ŷnſigel
Zeuge
Chvntzel
Edel Graf / vlrich von Pfhannberch
Hærtwich Pavman
Her Heinrich von Chrotendorf
Her Seyfrid von Chrotendorf
Hevgel vom Luoge
Leutolt der frey
Reicher von Eppendorf
Seyfrid von Torſevle
vlle von vttſch
weychart von der Alten
wlfinch - von Auelntz
Edel Graf / vlrich von Pfhannberch
Hærtwich Pavman
Her Heinrich von Chrotendorf
Her Seyfrid von Chrotendorf
Hevgel vom Luoge
Leutolt der frey
Reicher von Eppendorf
Seyfrid von Torſevle
vlle von vttſch
weychart von der Alten
wlfinch - von Auelntz
Weitere Personen
pruoder Leutolt, Samnvnge, wlfinch
Bemerkungen:
Ulrich ab dem Lazze beurkundet, daß er dem Kloster Rein 2 Mark Gülten in Semriach oberhalb Neudorf auf dem Hof an dem Berg, auf dem Wulfing sitzt, für 10 Mark Silber überlassen hat; davon soll eine Kapelle zu Ehren des hl. Apostels Jakob erbaut und geweiht werden. Erstatten Ulrich, sein Brnder Leutold oder ein anderer von seinen Erben dem Kloster die 10 Mark, so soll das Gut wieder an ihn zurückfallen und ohne Streit vom Kloster frei sein. Ulrich stiftet für die Kapelle 300 Käse für 3 Mark Gülten gleichfalls in Semriach oberhalb des Mitteldorfes rᷝan dem Dretſch</i> [*(UGF) rᷝTretz,</i> nach Khull eingefriedeter Raum zum Melken der Kühe]. In dieser Kapelle soll man alle Tage eine Messe sprechen oder singen für die Seele von Ulrichs verstorbener Ehefrau Perchta, seine eigene Seele und die ihrer beider Vorfahren sowie alle die, an die sie beide dadurch [durch das Gut?] wegen der Mühsal, mit der es beschafft worden ist, gebunden sind. Die Kapelle soll Tag und Nacht gut beleuchtet sein, wie es eine Kapelle rᷝze reht</i> sein soll. Der Priester soll für den Tag, an dem er dort die Messe liest, eine Pfründe, wie sie dem obersten Prior gebührt, erhalten. Solange das Gotteshaus steht und 3 Priester erhalten kann, soll dieser Gottesdienst nicht aufhören. Der Bau der Kapelle soll noch in diesem Jahr begonnen und vollendet werden. Ulrichs Ehefrau Perchta und er selbst sollen darin bestattet werden. Stirbt Ulrich im Lande, so soll ihn der Konvent auf Kosten des Gotteshauses dorthin bringen und an der Seite seiner Ehefrau bestatten. Heiratet Ulrich nochmals, so soll man seine Ehefrau und Kinder aus dieser Ehe auch in der Kapelle beisetzen. Am Tage des hl. Jakob [26. 7.], zu dessen Ehren die Kapelle errichtet wird, soll der ganze Konvent rᷝvolles dienſt vnd volle pfhruent</i> haben und diesen Tag festlich begehen, denen zu Hilfe und Trost, durch deren Mühe und Hilfe die Stiftung dorthin gekommen ist. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30012