Ausstellungsdatum
1290 Dezember 18.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Heinrich der Marſhak von Bappenhein
Bemerkungen:
Hermann von Bonstetten, der Hofrichter König Rudolfs, beurkundet, daß Heinrich der Marschall von Pappenheim auf seine Anfrage, ob ein Eigenmann, rᷝdeſ lip vnde deſ guͦt ſin eigen iſt,</i> ohne die Hand seines Herrn sein Gut versetzen und verkaufen könne, vor Gericht die Antwort erhielt, daß der Eigenmann dies ohne Einwilligung seines Herrn nicht tun könne. --
Literatur
ZGO. 43 N. F 4 (1889) 70 ; M G Const. III Nr. 599
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20824