Cvͦnrat von Gotesgenaden Abte des Gozhuſes ze ſante Gallen an Gerdrut von Brûnberc - 1290 Mai 23. Unter dem Abt Konrad kann ... nur Konrad von Gundelfingen gemeint sein, der frühestens im Spätjahre 1287 von König Rudolf gegen Abt Wilhelm aufgestellt wurde und nach dem Tode seines königlichen Beschützers (1291. Juli 15) das Feld wider räumen mußte. Da nun die meisten von diesem Gegenabt ausgestellten Urkunden aus dem Jare 1290 datiren, mag auch die vorstehende mit einiger Wahrscheinlichkeit in dieses Jar versetzt werden.⟨ Wartmann 3, 260. Die Urkunde stammt von der gleichen Hand wie die von Konrad Vor Jberg 1290 Februar 27 (Corpus Nr. 1211) ausgestellte.

Zugangsnummer

1258

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
Gerdrut von Brûnberc
Ausstellungsdatum
1290 Mai 23. Unter dem Abt Konrad kann ... nur Konrad von Gundelfingen gemeint sein, der frühestens im Spätjahre 1287 von König Rudolf gegen Abt Wilhelm aufgestellt wurde und nach dem Tode seines königlichen Beschützers (1291. Juli 15) das Feld wider räumen mußte. Da nun die meisten von diesem Gegenabt ausgestellten Urkunden aus dem Jare 1290 datiren, mag auch die vorstehende mit einiger Wahrscheinlichkeit in dieses Jar versetzt werden.⟨ Wartmann 3, 260. Die Urkunde stammt von der gleichen Hand wie die von Konrad Vor Jberg 1290 Februar 27 (Corpus Nr. 1211) ausgestellte.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Burgær von wîle
Bemerkungen:
Abt Konrad von St. Gallen beurkundet, daß Frau Gerdrut von Brunberg den Seligenhof und die dazugehörigen Äcker, welche die Bürger von Wil von ihrem verstorbenen Ehemann zu Lehen hatten, als Leibguding erklärt hat und daß dadurch die Bürger von Wil nicht zu Schaden kommen, weil ihre Lehensansprüche nicht beeinträchtigt werden. --
Literatur
Wartmann UB. 3, 260 Nr. 1069.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20735