Empfänger
Gerdrut von Brûnberc
Ausstellungsdatum
1290 Mai 23.
Unter dem Abt Konrad kann ... nur Konrad
von Gundelfingen gemeint sein, der frühestens im Spätjahre 1287 von
König Rudolf gegen Abt Wilhelm aufgestellt wurde und nach dem Tode
seines königlichen Beschützers (1291. Juli 15) das Feld wider räumen
mußte. Da nun die meisten von diesem Gegenabt ausgestellten Urkunden
aus dem Jare 1290 datiren, mag auch die vorstehende mit einiger
Wahrscheinlichkeit in dieses Jar versetzt werden.⟨ Wartmann 3, 260. Die
Urkunde stammt von der gleichen Hand wie die von Konrad Vor Jberg 1290
Februar 27 (Corpus Nr. 1211) ausgestellte.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Burgær von wîle
Bemerkungen:
Abt Konrad von St. Gallen beurkundet, daß Frau Gerdrut von Brunberg den Seligenhof und die dazugehörigen Äcker, welche die Bürger von Wil von ihrem verstorbenen Ehemann zu Lehen hatten, als Leibguding erklärt hat und daß dadurch die Bürger von Wil nicht zu Schaden kommen, weil ihre Lehensansprüche nicht beeinträchtigt werden. --
Literatur
Wartmann UB. 3, 260 Nr. 1069.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20735