Ausstellungsdatum
1289 August 1.
Ausstellungsort
Mitsiegler
ſchidlevt
Capitelſ
Capitelſ
Weitere Personen
Biſcholf Rudolfen von Salzburch, Chunraten von Goldek, Otten
Bemerkungen:
Bischof Konrad von Chiemsee, Dompropst Heinrich von Salzburg, Gebhart von Felben und Gerhoh von Radeck beurkunden, daß sie zwischen ihrem Herrn Erzbischof Rudolf von Salzburg einerseits und Otto und Konrad von Goldeck andererseits über die Burg Steteneck wie folgt entschieden haben: der Erzbischof soll den Goldeckern für die Burg, die er mit ihrer Einwilligung abgebrochen hat, und den Burgstall 80 Mark gutes Silbers Wiener Gelötes in 3 Raten geben, am 23. April und 24. Juni 1290 je 30 und am [15. August oder 8. September 1290?] 20 Mark. Beweist der Erzbischof von Salzburg noch vor dem 23. April 1290 rᷝmit guͤtem vrchvnde vnd gewizzen,</i> daß die Goldecker die Burg früher an jemand anderen verkauft hätten, so soll dieser Schiedsspruch ungiltig und der Erzbischof nicht an seine Einhaltung gebunden sein. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20606