Bruͦder · Heinrich· der Comendúr; konuent deſ huſes ze · Buͦbinkon · deſ heiligen ſpitaleſ ſante Jo- hanneſ von Jeruſalem - 1289 Mitte Mai.

Zugangsnummer

1120

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1289 Mitte Mai.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Huſeſ von · Buͦbinkon
Weitere Personen
Abt · Heinriche· von Gúttingen, Gotzhuſeſ von den · Einſidellen, Heinrich · Brúchi · Ab Sleͥphon, Wernher · der · wiſſe
Bemerkungen:
Bruder Heinrich der Komtur und der Konvent des Johanniterhauses Bubikon beurkunden der Kirche von Einsiedeln, daß mit ihrer Erlaubnis ihre Eigenknechte Wernher der Wisse und Heinrich Brüchi ab Schleipfen von Heinrich von Guttingen, Abt der Kirche von Einsiedeln, zwei Güter zu Uffen Egga, die Eigen des Stiftes Einsiedeln sind, für sich und ihre Kinder als Erblehen empfangen haben und zwar so, daß Wernher von seinem Gut, das hinter dem Eggelin liegt, jährlich am 11. November einen Schilling Pfennige gibt und von dem andern Gut, das er auch hat und das an der rᷝSihun</i> liegt, ein gestrichenes rᷝ(biſleich)</i> Viertel Hafer. Heinrich Brüchi soll von seinem Gut, das bei Bucholteregga liegt, jährlich am 11. November 6 Pfennige und einen Kopf Hafer geben. Werden die Termine nicht eingehalten und die Zinse nicht gezahlt, so können das Stift oder seine Pfleger die Knechte pfänden oder verklagen und sollen Twing und Bann haben über diese Güter. In diesem Falle darf das Johanniterhaus seine Eigenknechte gegenüber Einsiedeln in keiner Weise schirmen und ihnen helfen. --
Literatur
ZU. 2066.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20590