Aufbewahrende Institution Luzern, Stiftsarchiv
Luzern, Stiftsarchiv
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Urkunde Rotenburg, Vogt Arnold von an Bistum Konstanz, Bischof Heinrich; Luzern, Stift (Fond) - 9.4.1234(LBA, 1234-04-09) Rotenburg, Vogt Arnold vonUrkunde Rotenburg, Vogt Arnold von an Bistum Konstanz, Bischof Heinrich; Luzern, Stift (Fond) - 9.4.1234(LBA, 1234-04-09) Rotenburg, Vogt Arnold vonUrkunde Vͦlrich der Tegan von Lucerron; Benedicta; Jta - 1290.(CAO, 1315-01-01) Vͦlrich der Tegan von Lucerron; Benedicta; JtaUlrich der Dekan, seine Schwester Ita, die Ehefrau des Konrad Cigerman, und ihre Muhme Benedikta, die Ehefrau des Burkhard Berold, Bürgerin von Luzern, beurkunden, daß sie nach dem Rat gemeinsamer Freunde in dem Streit, den sie über einen Teil ihrer Güter hatten, rᷝlieplich übereingekommen sind, so zwar, daß Ulrich und Ita ihre Rechte und den Anspruch auf das Haus der Benedikta, das diese an Nikolaus von Stans [so ist S. 454 Z. 35 mit Quellenw. zu lesen, derselbe erscheint auch S. 455 Z. 31 f. unter den Zeugen] verkauft hatte, aufgeben. Benedikta hat, damit nach ihrem Tod unter ihren Erben kein Streit entstehe, mit Einwilligung ihres Ehegatten verfügt, daß ihr Besitz, dessen Ertrag ihr bis zu ihrem Tod zufallen soll, unter die Erben in folgender Weise geteilt werde: 1. Ulrich erhält die rᷝviſchi an den Stangen; zur kantnvſte, daß sie ihm zugesprochen werden, erhält er während ihrer Lebenszeit alljährlich im Mai eine Muräne rᷝ(ein balchun). In ähnlicher Weise erhalten 2. Ita und ihr Sohn Walter einen Weingarten rᷝze dem Holen wege, von dem sie ihnen jährlich 4 Pfennige geben wird. 3. Hug Cigerman eine halbe Mühle und die rᷝHofſtete, die Benedikta von Konrad von Sempach geerbt hat; davon wird sie ihm jährlich bei ihren Lebzeiten ein Viertel Korn geben. Die Hälfte des Ertrags der Mühle verbleibt ihr, auch wenn der Mitbesitzer der Mühle mehr Müller als sie anstellt. 4. Nach Benediktas Tod soll Hug a) 20 Pfund für die Erweiterung des Chors des Frauenaltars geben und b) je 2 Schillinge zu den Jahrzeiten Hugs des Sporers, Konrads von Sempach und ihre eigene. Will Hug diese 6 Schillinge ablösen, so soll er den rᷝherren in dem Hove [= von St. Leodegar] dafür 6 Pfund Pfennige geben und diese sollen sie so anlegen, daß der Ertrag 6 Schillinge ergibt, c) 30 Schillinge zur Begehung ihres Dreißigsten, d) 2½ Pfund als Seelgerät an den Leutpriester und seine Gesellen. 5) Der Sohn Peter Cigermans erhält nach Benediktas Tode 2 Beete in dem Moos und zu ihren Lebzeiten davon jährlich 3 Pfennige. 6. Burgin und seine Mutter Else erhalten nach Benediktas Tod einen Acker und ein rᷝgvͦtelin und zu ihren Lebzeiten davon jährlich 3 Pfennige. 7. Über ein anderes Gut und ein rᷝakerlin, sowie über ihren Hausrat und rᷝvernde gvͦt kann Benedikta nach ihrem Gutdünken verfügen. --Urkunde Luzern, Stift, Propst Wilhelm; Luzern, Stift, Kapitel an Luzern, Stift (Fond) - 21.5.1246(LBA, 1246-05-21) G/4/ Luzern, Stift, Propst Wilhelm; G/4/ Luzern, Stift, KapitelUrkunde Hochdorf, Walther von; Hochdorf, Berta von (s. Frau) an Luzern, Kirche; Luzern, Stift (Fond) - 0.0.1231(LBA, 1231-12-31) W/3/ Hochdorf, Walther von; W/3/ Hochdorf, Berta von (s. Frau)Urkunde Luzern, Stift an Luzern, Stift (Fond) - 15.Jh. ?(LBA, 1499-12-31) Luzern, Stift