Ausstellungsdatum
1293 Juli 31
Bemerkungen:
Vier namentlich benannte Dortrechter Schöffen beurkunden, daß Herr Willem Dukinc, Empfänger der vorliegenden Urkunde, ein ganzes sowie ein halbes Grundstück (rᷝerue),</i> die beide nach Lage und derzeitigen Bewohnern (S. 426 Z. 40-S. 427 Z. 2) beschrieben werden, für das Geld gepfändet hat, das sein [verstorbener] Bruder Herr Ghise Dukinc ihm schuldete. Darüber besitzt Herr Willem zuverlässige Urkunden. Der nicht mehr vollständig lesbare folgende Satz läßt erkennen, daß nunmehr die Erben des Herrn Ghise zur Tilgung der Schuld verpflichtet sind. -- Mit der hier bezeugtrᷝe</i>n Pfändung durch Herrn Willem Dukinc erhöht sich seine gesamte Pfandmasse, deren größter Teil bereits in Corpus Nr. N 592 aufgeführt ist; s. d. und die ebd. angegebenen Corpus-Nrrn. sowie das Transfix zur Vorliegenden Urkundeu = Corpus Nr. N 596. --
Literatur
van Dalen Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 245 Nr. 135.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50613