Ott von yreſpurhc hern wichnantz an hern Hainrich dem erbærem Techant · vnd dem gotzhauſ hinze Tegernſe - 1296 Januar 10.

Zugangsnummer

2320

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
hern Hainrich dem erbærem Techant · vnd dem gotzhauſ hinze Tegernſe
Ausstellungsdatum
1296 Januar 10.
Ausstellungsort
Zeuge
vͦlrich · von Ainhuſ
Albreth von Heliching
Chunrat
der Læntſitler
Fridreich von Aſcholting
Hainrich
Hainricher der iunge probus
her · Chunrat der Techant von Wolfrat- hauſen
her Hainrich der Ritter von Hartpeni
Weitere Personen
Abt Marquart, herren von Tegernſe dem Abt vnd von dem gotzhauſ
Bemerkungen:
Otto von Eurasburg, des verstorbenen Herrn Wichnands Sohn, beurkundet, daß er sein Gut in rᷝPuhel</i> in der Pfarre von Wald, sein und seines Vaters rechtmäßiges Lehen von Abt und Konvent in Tegernsee, an seinen Lehnsherrn, den Dechanten Heinrich und das Kloster Tegernsee für 14 Pfund Pfennige verkauft hat. Er hat das Geld erhalten und das Gut mit allen überkommenen Rechten an den Dechanten, das Gotteshaus und den jetzigen Abt von Tegernsee, Marquard, aufgegeben. Er ist [von dem Besitzrecht an dem Gut] zurückgetreten und hat es ordnungsgemäß mit rᷝnutz</i> und rᷝgewer</i> dem Dechanten überantwortet. Dem Recht entsprechend wird er Jahr und Tag rᷝgewer</i> sein. Verweigern er oder seine Erben die rᷝgewerſcheft,</i> so kann der Dechant sich für allen Schaden nach seinem Belieben an Ottos gesamten Besitz halten, bis Otto ihm und dem Gotteshaus den Schaden ersetzt hat. Dechant Heinrich hat Otto und seine rechtmäßigen Erben als Vogt und Schutzherrn über das Gut [unter der Bedingung] eingesetzt, daß sie niemals das Jahr hindurch als Vogtrecht oder durch irgendeine Auflage Futter, Herberge, Abgabe, Nachtlager oder Tagwerk dort beanspruchen. Nur mit 2 Hühnern soll das jährliche Vogtrecht abgegolten werden. Erlauben sich Otto oder dessen Erben Übergriffe [gegen diese Bestimmung], so haben sie ihre Ansprüche auf die Vogtei verwirkt, und der vom Kloster mit der Verfügung über das Gut Betraute soll dann nach seinem Ermessen einen neuen Vogt einsetzen. -- Vgl. Corpus Nr. 801, 802, 1386. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30679