Aussteller
Empfänger
ſweſtern / von Memmingen
Ausstellungsdatum
1290 August 3.
Ausstellungsort
Mitsiegler
waltherſ / von Mvͤngoltingen
wolfganſ
wolfganſ
Zeuge
Mᷠr · hern Sifrieds ſvn
Brvͦder · Cvͦn · der ſweſtern caplan
C · alber
C · kælbelin
C · knetſtul
h · der ſhmit von ovgſpurch
Rvͦ · der amman von Memmingen
wiellins ſvn · von Shuſſenrieth
Brvͦder · Cvͦn · der ſweſtern caplan
C · alber
C · kælbelin
C · knetſtul
h · der ſhmit von ovgſpurch
Rvͦ · der amman von Memmingen
wiellins ſvn · von Shuſſenrieth
Bemerkungen:
Burkart von Dietenberg beurkundet, daß er den Schwestern von Memmingen ein Gut in Engishausen als Eigentum geschenkt hat; bis zur Übereignung des Gutes haben sie Anspruch auf 10 Mark aus diesem Gut als Pfand. Davon sollen die Schwestern zurückzahlen am Dienstag nach dem 7. August 2 Mark und am 29. September 3 Mark oder mehr, wenn der Ertrag höher ist. Ist das Gut bis 29. September nicht übereignet. so soll Burkart statt der inzwischen zurückgezahlten 5 Mark neue 5 Mark erlegen. Dafür werden 5 namentlich genannte Bürgen gestellt [zwei von diesen sind durch ein Versehen des Schreibers S. 528 Z. 27 nochmals genannt], von denen zwei zum Einlager in Memmingen verpflichtet sind, wenn Burkart diese Bedingungen nicht erfüllt. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20766