1283 Mai 29

Zugangsnummer

N 231 (591 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1283 Mai 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bruder Guntram von Biseck, Komtur des Deutschordenshauses zu Freiburg in Stellvertretung des Ordenskomturs, und die Ordensbrüder von Andlau [Elsaß] bekunden, daß ihr Streit mit Frau Kunigunde, Schwester Herrn Krafts von Westhofen und Mutter ihres Ordensbruders Volz, über die Frage, ob ihr Besitz ihr Wittum von Volz' Vater sei, geschlichtet worden sei. Frau Kunigunde hat dem Ordenshaus Andlau all ihren Grundbesitz frei überlassen unter der Bedingung, daß sie zu ihren Lebzeiten den Ertrag davon erhält, während das Ordenshaus das Eigentumsrecht hat. Dies gilt nicht für die Güter, die sie mit Zustimmung des Ordenshauses ausgenommen hat und worüber beide Parteien Urkunden mit den Siegeln des Offizials von Straßburg, des Komturs und des Ordenshauses Andlau besitzen. Das Ordenshaus verspricht, Frau Kunigunde in dem Besitz des Gutes nicht zu beeinträchtigen und verzichtet besonders ausführlich auf alle denkbaren Rechtsmittel. Auch bestätigt das Ordenshaus, daß dieses Gut nach Frau Kunigundes Tode ihnen nicht zufallen soll, es sei denn als ihre freiwillige Stiftung. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50240