1295 Mai 14

dc.coverage.temporal1295-05-14P1295-05-14
dc.date.accessioned2023-11-01T08:54:07Z
dc.date.available2023-11-01T08:54:07Z
dc.date.created1320-05-14
dc.date.issued1320-05-14
dc.description.abstractPrior und Konvent der Dominikaner von Colmar [Els.] beurkunden: Da Schultheiß, Rat und Bürger von Colmar ihnen um der Gnade des Königs willen gestattet haben, ihre Hofstatt über die alte Ringmauer und den Graben hinaus zu erweitern und nach ihrem Bedarf innerhalb bestimmter Grenzen Bauten auszuführen, so werden sie bei dieser Erweiterung ihre Umfassungsmauer von dem Anwesen des Ritters Walter von Lagelnhem [Logelnheim, Oberels.] über den in die Stadt fließenden Bach hinweg bis zum Anwesen Walters des Zimmermanns führen. Die Aussteller verpflichten sich und ihre Nachfolger ferner gegenüber der Stadt Colmar zur Einhaltung folgender Punkte: Erstens: Sie werden zwei ihrem Verlauf nach [Bd. V S. 515 Z. 28 -- 30] beschriebene, von rᷝdeme nôhe</i>, d.h. einem verdeckten Abzugsgraben, abgehenden Wasserläufe in keiner Weise beeinträchtigen, sondern sie so belassen, wie Stadt und Bürger es brauchen. Zweitens: Sie werden beiderseits des Baches und über den Bach hinweg zwei rᷝoffene kameren</i> [wohl Latrinen] mit vier Sitzgelegenheiten einrichten, die für jedermann von jeder Straße aus zugänglich sein sollen, rᷝvmbe sin gemach da ze habende</i>; diese rᷝkameren</i> sollen außerhalb der Klostermauern gebaut werden und eine Dauereinrichtung sein. Drittens: Unterhalb des Abzugsgrabens (rᷝnôhes</i>) sollen die Aussteller den Graben unverbaut und offen belassen, wie auch andere Bürger es tun, die ebenfalls oben am Graben (rᷝvffe dem graben</i>) wohnen; oberhalb des Abzugsgrabens können sie bauen bis heran an das Anwesen dessen von Lagelnhem. -- Wegen der genannten gnädigen Erlaubnis, die Dominikaner-Hofstatt baulich zu erweitern, haben die ausstellenden Dominikaner der Stadt Colmar 20 Mark Silber für ein Rathaus gegeben, das für immer an das freundschaftliche Verhältnis zwischen Kloster und Bürgern und an die Übereinkunft wegen des genannten Bauvorhabens erinnern soll. --
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dc.identifierN 714 (2178 a)
dc.identifier.otherCW50736
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_714_(2178_a)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1295 Mai 14
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dspace.entity.typeUrkunde
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local.archivColmar StdA. (14 mai 1295, GG 33 n°1).
local.archiv.gnd1000282-0
local.archiv.nameColmar, Departementsarchiv
local.date.ausstellungsdatum1295 Mai 14
local.date.datierung14.05.1295 - 14.05.1295
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50736
local.geo.placeFürstenfeld
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