albret Crvcelin; lvcgart an Priorin / vn̄ den conuente / in demme Cloſter ze gem̄de der predeger ordens - 1297 April 4.

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2674

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Urkundenempfänger

Empfänger
Priorin / vn̄ den conuente / in demme Cloſter ze gem̄de der predeger ordens
Ausstellungsdatum
1297 April 4.
Ausstellungsort
Schwäbisch Gmünd
Mitsiegler
Cvͦnrates deſ langen von Rechperc
Conventeſ
Weitere Personen
adelheyt, jrmgart, lvbinc
Bemerkungen:
Albrecht Kruzeli und seine Ehefrau Lugard beurkunden, daß sie das Gütlein Brainkofen, auf dem der rᷝlvbinc</i> sitzt, von Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Gmünd [Gotteszell] als Leibgedinge gekauft haben. Das Kloster soll die einkommende Gülte einnehmen und den Ausstellern zu deren Lebzeiten aushändigen. Der Konvent hat das Recht des Ein- und Absetzens [der Bewirtschafter]. Wenn ihre Enkelinnen Adelheid und Irmgard (Kinder ihrer Tochter) in das Kloster eintreten, soll diesen nach dem Tod der Großeltern das Gut [als Leibgedinge] gehören. Stirbt eines der Kinder [vor den Großeltern], so fällt die Hälfte an den Konvent. Tritt nur Adelheid in das Kloster ein, so soll das Kloster die Hälfte das Gutes haben. Stirbt Adelheid außerhalb des Klosters, so fällt [ihre] Hälfte dem Kloster zu, die andere Hälfte verbleibt den Ausstellern. -- Stuttgart SA. (B 177, P. 1151). -- Druck: WU. 11, 38 f. Nr. 4997.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40119