Conrait; Herman; Rorich - 1270 Dezember. 25.

Zugangsnummer

146

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1270 Dezember. 25.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vnſin geſigelin
Weitere Personen
Lvdeviche vnſin Neuin van Hamerſtein, Prouiſt van ſente andre zuͦ kolne
Bemerkungen:
Rörich, Hermann und Konrad von Rennenberg beurkunden, daß sie miteinander ein Abkommen getroffen haben, daß sie sich gegenseitig mit Rat und Tat wie Brüder beistehen und ihre Anteile an Burg Rennenberg einander nicht entfremden und an eine fremde Hand bringen wollen. Sie garantieren sich gegenseitig ihre Erbrechte in Dorf Linz und wollen die Kür der Märker einhalten. Ein Durchbrechen der Kür durch die Leute der Vertragsschließer darf von diesen keinerlei Unterstützung finden. Bei Differenzen zwischen zweien von ihnen soll der dritte Schiedsrichter sein. Kann er keine Entscheidung herbeiführen, so darf der dritte ihren Oheim, den Probst von St. Andreas zu Köln, und ihren rᷝneven</i> Ludwig von Hammerstein herbeiziehen, um zu einem Entscheid zu kommen. Will der, dem Unrecht gegeben wird, davon nicht ablassen, so sollen sie ihn vor den gemeinsamen Magen treulos schelten und rᷝhouitlingin</i> gegen ihn sein. Entzweiten sich zwei von ihnen gegen einen, so sollen der Probst und der Hammersteiner scheiden. --
Literatur
Höfer S. 18, Nr. 8 ;
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10162