Ausstellungsdatum
1299 April 10.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad Sigebot, Kirchherr zu Hofweier, beurkundet, daß er 27 Scheffel Roggengülte auf seinem gesamten Besitz zu Bahlingen an Johannes Stehellin, Bürger zu Freiburg, für 27 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft hat, deren Erhalt er bestätigt. Er hat dem Johannes die Korngülte zu Waldkirch vor öffentlichem Gericht mit Gerichtsurteil rechtmäßig ausgefertigt, so wie er dazu verpflichtet ist und wie jener es benötigt. Johannes hat ihm freiwillig von Martini 1299 an 2 Jahre lang ein Rückkaufsrecht zum gleichen Preise eingeräumt. Erfolgt der Rückkauf vor Lichtmeß, so fällt Johannes der Ertrag des Jahres nicht mehr zu. Bei einem Rückkauf nach Lichtmeß verbleibt Johannes neben der Rückkaufsumme noch der Ertrag des Jahres. Nach den 2 Jahren erlischt Konrads Rückkaufsrecht, und Johannes soll die Gülte wie sein anderes Gut besitzen. Konrad verzichtet auf alle Rechtsmittel, mit denen er gegen die Abmachung vorgehen könnte, Johannes bestätigt die getroffene Übereinkunft. --
Literatur
Hefele UB. 2, 330 ff. Nr. 267. Schriftprobe: Hefele UB. 2 (Tafeln), Tafel
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40768