1299 Juli 12.

Zugangsnummer

3412

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 Juli 12.
Bemerkungen:
Eberhart, genannt Richter zu Hainfeld des Abtes von Lilienfeld, und seine Ehefrau Jeut beurkunden, daß sie beide zu einer Zeit, als sie keine Kinder hatten und dazu berechtigt waren, zuerst und vor allem über den Gotteslohn nachgedacht haben, rᷝdes wier gewarten ewichleichen an vnſeren ſelen,</i> danach auch über die vielen Wohltaten, die sie vom Konvent von Lilienfeld erfahren haben, besonders aber über eine von Abt und Konvent gegen sie vorgebrachte Ansprache. Sie bezog sich darauf, daß sie mehrere Jahre lang unrechtmäßigen Zoll, unrechtmäßige Maut und unrechtmäßige Abgaben von Getreide und anderen Dingen eingenommen hätten, die man auf dem Markt zu Hainfeld zum Verkauf bringt. Diese Schuld haben ihnen Abt und Konvent vergeben, weil Eberhart und Jeut wegen ihres Vergehens ihr Haus zu Hainfeld, das sie lange, während er das Richteramt innehatte, bewohnt haben, nach ihrem Tode Abt und Konvent von Lilienfeld vermacht haben, sofern sie es nicht bei echter Notlage benötigen. Sie versprechen, daß sie im Fall einer offenkundigen, echten, nicht durch rechtswidrige rᷝ(vngetat)</i> oder ruchlose Handlung rᷝ(vngeſeft)</i> entstandenen Notlage zunächst mit Wissen von Abt und Konvent ihren gesamten anderen Besitz verkaufen werden, bevor sie das dem Abt vermachte Haus angreifen. Ferner geben sie all ihre Äcker zu Hainfeld an Abt und Konvent, aber ebenfalls unter der Klausel der echten Notlage. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40879