1299 Februar 14.

Zugangsnummer

3222

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 Februar 14.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Herzog Hermann von Teck beurkundet, daß er seinen Anteil an den Gütern -- seien es Lehen, Eigen oder Vogteien -- zu Nürtingen, Ebersbach und Plochingen mit Zubehör an seinen Oheim Grafen Eberhart von Württemberg zurückgegeben hat; von Reichenbach das, was dessen Vater oder Bruder oder dieser selbst dort früher besaßen, mit Zubehör, nicht aber das Gut, das Hermann von seinem Vater geerbt hat. Hermann verzichtet auf die Güter und alle vor Gericht durch Urteilsspruch oder Urkunden erworbenen Rechte daran. Weder er noch einer seiner Erben sollen die Güter gerichtlich oder außergerichtlich ansprechen. Hermann verzichtet ferner auf alle Forderungen und Ansprüche, die er sonst gegen Eberhart und dessen Güter vor Gericht errungen hat. Dafür wird ihn Eberhart in bezug auf die Güter zu Stetten und Rommelshausen nicht anfechten, soweit sie ihm nicht sein Bruder zugebracht hat. Hermann hat die Einhaltung dieser Abmachung beschworen und will, daß auch seine Erben sie halten. --
Literatur
WU. 11, 214 f. Nr. 5234.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40683