1299 Juli 22.

Zugangsnummer

3423

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 Juli 22.
Bemerkungen:
Abt Hermann, Bruder Konrad und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Ebrach beurkunden, daß die Streitigkeiten zwischen ihrem Kloster und Herrn Sifrit von Reichelsdorf um Wiesen zu Wolkersdorf [Ldkrs. Srᷝc</i>hwabach], genannt rᷝze dem vlvzze, hern vlrichs wiſe</i> und rᷝder vrlaz,</i> die Sifrit aus Klostereigen gekauft hat, wozu er nicht berechtigt war, folgendermaßen geschlichtet worden sind: Sifrit oder seine Erben sollen dem Kloster als Zins von den Wiesen alljährlich zum 8. September 1½ Pfund Pfennige der in Nürnberg gängigen Münze entrichten. Zahlen sie nicht pünktlieh, so haben sie doppelten Zins zu geben, entsprechend dem Recht der Hofmark zu Katzwang [Ldkrs. Schwabach]. Sifrit und dessen Sohn Rudger haben sich mit einem rᷝgeſtabten</i> Eid zur Einhaltung dieser Abmachung und zu künftiger Förderung des Klosters verpflichtet. Sifrit und Rudger sind dafür Bürgen, daß zwei von Sifrits zur Zeit noch unmündigen Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit diese Abmachung und Verpflichtung einhalten werden. Konrad der Esler, Schultheiß von Nürnberg, vor dem die Verhandlung stattgefunden hat und der dafür rᷝverſprecher</i> [Sachwalter] war, besiegelt die Urkunde. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3208, 3515. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40891