Ausstellungsdatum
1299 Februar 14
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Arnold, der Probst des Klosters Neustift bei Freising [OB], und sein Konvent beurkunden, daß sie zur Rückzahlung einer Geldsumme von 20 Pfund Münchener Pfennige an den Juden Wolflin verpflichtet sind. Diese Schulden bestehen seit der vergangenen Weihnacht und sind am kommenden Weißen Sonntag [erster Sonntag nach Ostern] vollständig und mit Zinsen zurückzuzahlen. Während dieser Zeit muß das Kloster wöchentlich Zinsen von einem halben Pfund Pfennig weniger zehn Pfennig an Wolflin entrichten. Sollte die Summe bis zum Weißen Sonntag nicht erstattet sein, so müssen Arnold und sein Konvent die wöchentlichen Zinsen bis zur Begleichung der Schuld weiterzahlen. Darüber hinaus müssen sie in diesem Fall für alle Unkosten Wolflins aufkommen, die ihm in dieser Angelegenheit etwa durch Fahrten und zusätzlichen Arbeitsaufwand entstehen. --
Literatur
Urkk. Neustift bei Freising, S. 150f. Nr. 78.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50815