Ausstellungsdatum
1298 Januar 17.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, und Alber von Weitra beurkunden, daß sie wohlüberlegt ihrem Schwager Eberhart von Wallsee und dessen Ehefrau Marie, Leutolds Base und Albers Schwester, und deren jetzigen und künftigen Kindern aus guter Gesinnung ihrer beider verlehntes Gut in Gunthersdorf überlassen haben, und zwar Leutold 3 Pfund und 10 Pfennige Gülte, eine Hofstatt mit dazugehörigem Acker, 22 Juchart Acker und 3 Juchart Wiese, Alber 22 Schillinge weniger 7 Pfennige Gülte, die neuen Weingärten und den Wald, den Friedrich von Ruchendorf von ihm hat. Dieses Gut und alles, was sie an Eigen oder Lehen in Gunthersdorf besaßen, haben sie mit allen ihren bisherigen Rechten an Eberhart, Maria und deren Erben frei gegeben und bestätigen ihnen den Besitz als rechtmäßiges Eigen. Wenn Eberhart nach Marias Tod nochmals heiratet, sollen die Kinder dieser Ehe kein Recht an dem Besitz haben. -- Vgl. Corpus Nr. 1732, 2601, 2743, 2889. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40353