Ausstellungsdatum
1298 Februar 16.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad von Preising, Dienstmann des Herzogs von Bayern, beurkundet, daß sein Eigenmann Einwig der Öder eine Hufe zu Anzing, dessen gekauftes Eigen, die jetzt Bertold bewirtschaftet und die jährlich ¹⁄₃ des Korns, 20 Pfennige, ½ Metze Öl Dorfener Maßes, 3 Gänse, 6 Hühner, 100 Eier und Weihnachten 1 Metze Weizen und 4 Käse, Ostern 4 Käse und 1 rᷝſchoͤt</i> [vgl. Lexer 2, 773: Bündel] Flachs einbringen soll, gemeinsam mit seiner Ehefrau Adelheid und mit Hand und Zustimmung Konrads als Seelgerät an Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Seligenthal bei Landshut gegeben hat. Das Kloster soll die Hufe als rechtmäßiges Eigen im gleichen Recht wie Einwig besitzen. Einwig allein soll den Ertrag zu seinen Lebzeiten genießen, ohne daß dadurch die Eigentumsrechte des Klosters beeinträchtigt würden. Als Rekognitionszins soll er jährlich am Kirchweihtag des Klosters 10 Pfennige Regensburger zahlen. Nach seinem Tode sind die Frauen gegenüber niemand anderem zu einer Abgabe von der Hufe und deren Ertrag verpflichtet. Doch sollen sie nach Einwigs Tod für sein Seelenheil 10 Pfund Regensburger an diejenige Stelle auszahlen, die er bestimmt; wenn er ohne Testament stirbt, sollen seine Ehefrau oder seine nächsten Verwandten darüber verfügen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40378