Ausstellungsdatum
1264 Juni 13
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Volkmar von Still beurkundet, daß er den Bürgern von Straßburg 40 Mark Silber schuldet und bis zum 15. August 1263 bezahlen wird. Hierfür hat er 10 [Bd. 5 S. 44 Z. 17-20] namentlich genannte Bürgen gestellt. Zahlt er nicht pünktlich, so sollen sie in Straßburg innerhalb von 7 Nächten nach erfolgter Mahnung so lange Einlager halten, bis das Silber bezahlt wird. Die Bürger von Straßburg werden das Silber sofort aufnehmen, wobei die Zinsen zu Lasten Volkmars gehen. Die Bürgen haften für die Zinsen wie für das Kapital. Sie geben über ihre Verpflichtung eine entsprechende Erklärung ab und versichern, daß sie, falls Volkmar wegen des Silbers weiteren Aufschub erhält, wie vorher haften werden. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 429 f. Nr. 563.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50065