Ausstellungsdatum
1288 Dezember 11
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Bürgermeister Johannes Schilt und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Gotzo, der Küster von St. Peter, im Einverständnis mit seinen Erben und mit seinen Schwestern Lucgart, Anne und Katherine seine Hofstatt bei der Kürschner-Laube als rechtmäßiges Erbzinsgut an die Schwestern Christine und Lucgart von Erſtheim verliehen hat. Daraus sollen die beiden Schwestern jährlich ohne künftige Steigerung 4 Unzen gültige Straßburger entrichten. Sie und ihre Erben brauchen bei Wechsel des Lehnsträgers keinen Ehrschatz zu zahlen. Wenn die Hofstatt in fremde Hände übergeht außer in die ihrer Erben, ist Erschatz zu entrichten. Wenn dagegen der Eigentümer des Erbzinsgutes wechselt, sind die Schwestern von Erschatz frei. --
Literatur
UB. Straßburg 3, 71 Nr. 224.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50395