1292 Juli 26

Zugangsnummer

N 540 (1602 c)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1292 Juli 26
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der elsässische Landgraf Johannes sowie Schultheiß und Bürger von Erstein (Unterelsaß) mit ihren Helfern einerseits, und andererseits Bürgermeister, Rat und Bürger von Straßburg und die Witwe Hagens, früheren Bediensteten des Straßburger Schultheißen, beurkunden, daß sie vor Bischof Konrad III. von Straßburg ein Übereinkommen hinsichtlich ihrer Streitigkeiten erzielt haben. Der Zwist hatte folgende Punkte betroffen: 1) Die Pfändung, die die Straßburger Bürger Wolvelin zum Riet und Ratschilt sowie ihre Helfer vornahmen, rᷝdie die von Erſtheim vn̄ ire helfere beſchuttent</i> (= die [scil. die Pfändung] die Ersteiner verhinderten? s. DRWb II 122 unter [sup]2[/sup]beschütten, I wegnehmen, III [Verpfändetes] wieder an sich nehmen); 2) den Totschlag, der an des Straßburger Schultheißen Knecht Hagen verübt worden war; 3) die Wunden, die Cunzelin von Truchtersheim und dem Boten des Schultheißen von Straßburg zugefügt worden waren; 4) jeglichen Schaden, der die Straßburger durch die Pfändung betroffen hatte; 5) den Umstand, daß Ritter Hulle von Schaftolzheim (Oberschäffolsheim Ldkr. Straßburg) und Durlendere in Straßburg wegen dieser Angelegenheit gefangen gehalten worden waren. -- Es wird die Einhaltung der beiderseits gelobten Sühne bekräftigt; Hulle und Durlendere schwören den Straßburgern Urfehde. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 141 f. Nr. 183.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50556