1298 Februar 8.

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2923

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1298 Februar 8.
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Bemerkungen:
Wernlin, Sohn Rüdiger des Handschuhers, seine Ehefrau Elsbet und sein Bruder Bertold beurkunden, daß sie gemeinsam ihren Zinsbesitz rᷝ(Erbe)</i> an der rᷝcrame</i> [Krambude], die sie von den Frauen von Engeltal hatten, die deren rechtmäßiges Eigen war und in der ihr Vater Rüdiger tätig war, für 21 Pfund Haller, die sie auch erhalten, den Frauen verkauft haben. Ihre Schwester, die mit dem jungen Starkheiß verheiratet ist, hat vor Gericht vor 2 [Bd. 4 S. 218 Z. 4] genannten Zeugen auf diesen Besitz verzichtet, ebenso die andere [Schwester] vor 4 [Bd. 4 S. 218 Z. 5-6] namentlich genannten Männern. Darüber hinaus versprechen Wernlin und sein Bruder, den Frauen den Besitz entsprechend dem Landes- nd Stadtrecht zu schützen. Sie verzichten auf alle Rechte, die sie oder ihre Nachkommen an dem Besitz hatten oder haben könnten. -- Druckfehler Bd. 4 S. 218 Z. 12: rᷝgenuͦge.</i> --
Literatur
Nürnberger UB., Lfg. 4, 561 f. Nr. 937.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40376