1299 April 29.

Zugangsnummer

3333

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Altpölla

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1299 April 29.
Ausstellungsort
Altpölla
Archiv
Bemerkungen:
Ulrich von Ottenstein beurkundet, daß er sich wegen aller Klagepunkte, die Abt und Konvent von Zwettl gegen ihn erhoben hatten, geeinigt hat. Diese Klage wollte das Kloster an dem am 6. April [Montag vor dem rᷝpluem oſtertage</i> = Palmarum] auf dem Gerichtstag zu Wien öffentlich einklagen und gerichtlich durchführen. Auf Wunsch des Herzogs und auf den Rat der Landherren, nämlich des von Landenberg, des Kappellers, des Maißauers und anderer wurde die Klage an den Maissauer zur Festsetzung eines Verhandlungstages und zur Schlichtung überwiesen. Der Maißauer setzte den Verhandlungstag in Altpölla fest, und dort wurde die Klage mit Zustimmung beider Parteien und auf den Rat und mit Wissen der Brüder Ulrichs und der anwesenden Herren wie folgt beigelegt: 1) Ulrich soll bis Michaelis [1299] das Eigen und den Berg des Klosters zu rᷝlindpach,</i> worauf er gebaut hat, räumen und die Baulichkeiten rᷝ(zimmer)</i> abbrechen. Wenn er auf seinem Eigen [anscheinend an der gleichen Stelle gelegen] in ihrer Nachbarschaft wohnen will, so darf er das tun, jedoch ohne sie oder die Klosterleute zu schädigen. 2) Aus freiem Ermessen gibt ihm das Kloster hierfür 10 Pfund Pfennige, die er bereits erhalten hat, und verzichtet auf Verfolg von Klage und Schadenersatzansprüchen gegen Ulrich unter der Bedingung, daß er das Kloster künftig nicht schädigen wird. 3) Wird Ulrich dem Kloster wegen einer Schädigung angezeigt, so soll er sich freundschaftlich mit dem Kellner, dem Förster oder dem sonstigen Beauftragten des Klosters vergleichen. Kommt es nicht dazu, so soll er im Kloster vor dem Abt erscheinen und dessen Gnade gewinnen. Tut er dies nicht oder erfüllt er die Bestimmungen des Schiedsspruches nicht, so kann das Kloster beide Klagen, die alte wie die neue, gegen Ulrich nach Ermessen an jeder ihm genehmen Stelle vorbringen. -- Versuch einer Ergänzung der unlesbaren Stellen Bd. 4 S. 469 Z. 34: rᷝdar;</i> Z. 36: rᷝgeſchœiden.</i> --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40799