Aussteller
Ausstellungsdatum
1282 Juli 20.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vͤnſeriv inſigel
vnſer inſigel
vnſer inſigel
Weitere Personen
Agneſ, Biſchof Cvnrad von Strazbvrch, Cvnrade von Liehtenberch, herman, herzoge Cvͤnrate, Lvdewige von Liehten- berch
Bemerkungen:
Herzog Ludwig von Teck beurkundet, daß er mit Bischof Konrad (III.) von Straßburg ein Übereinkommen betreffend die Heirat seiner Tochter Agnes mit Konrad von Lichtenberg, dem Neffen des Bischofs, geschlossen habe. Herzog Ludwig soll dem Bischof Konrad von Straßburg, seinem Bruder Herzog Konrad von Teck und Ludwig von Lichtenberg als Treuhändern zu Straßburg oder Gengenbach oder Offenburg 600 Mark Silber Straßburger Gewichtes zahlen, und zwar am 23. IV. 1284 und 1285 je 100 Mark und am 23. IV. 1286 und 1287 je 200 Mark. Treten bei den zwei letzten Ratenzahlungen Schwierigkeiten ein, so haben die Treuhänder das Recht, nach Ermessen die Zahlungstermine zu erleichtern oder zu verlängern, wobei unter den Treuhändern Mehrheitsbeschluß Einstimmigkeit herbeiführen soll. Wenn das Silber zusammenkommt, soll man es nach Vorschlag der drei Treuhänder als Allod im Elsaß zwischen Breusch und Moder anlegen, aber nicht jenseits der Vogesen und nicht in Festungen, sondern nur in Dörfern und üblichen Einnahmequellen. Das angelegte Gut kann nach Übereinkunft der beiden vertragschließenden Parteien zu Nießbrauch angewiesen werden. Stirbt Agnes, während das Silber noch nicht angelegt oder das erworbene Gut noch nicht zum Nießbrauch angewiesen ist, so soll Geld und Gut an Agnesens nächste Erben fallen. Stirbt Agnes aber erst nach Anweisung des Gutes zum Nießbrauch, so soll ihr Ehemann, Konrad von Lichtenberg, sein Widemrecht haben, wie es im Falle seines Ablebens Agnes haben würde. Hinterlassen die [künftigen] Eheleute Leibeserben, so tritt der übliche Erbgang ein. Stirbt Herzog Ludwig von Teck, so ist sein Sohn Herman, der Bürge ist, verpflichtet, alle aus diesem Übereinkommen sich ergebenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Diese Abmachungen werden von seiten des Herzogs von Teck mit 13 namentlich angeführten Bürgen, die zum Einlager verpflichtet sind, sicher gestellt, während seitens des Straßburger Bischofs keine Bürgen gestellt werden Hingegen wird der künftige Ehegatte der Agnes von Teck, Konrad von Lichtenberg seinerseits, wenn die 600 Mark von Herzog Ludwig von Teck entrichtet sind, also frühestens bald nach 23. IV. 1287, seiner Ehefrau von seinem Vermögen (Eigen, Erbe oder Lehen) Masse im Wert von 600 Mark, zwischen Schwarzwald und Rhein gelegen, nach Landesrecht zuweisen. --
Literatur
L. Schmid, Monumenta Hohenbergica I 65 ; ZGO. 15 (1863) 400.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10593